Wahl des zehnten europäischen Parlaments

Europawahl 2024

Am 9. Juni 2024 wird in Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament abgehalten. Bei dieser Wahl werden die deutschen Vertreter für das Europäische Parlament gewählt. In diesem Jahr werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt. Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt, und die letzte fand im Mai 2019 statt.

Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte transnationale Versammlung weltweit. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen der Bürger der Europäischen Union auf europäischer Ebene. Derzeit gibt es insgesamt 705 Abgeordnete aus den 27 EU-Mitgliedstaaten.

Hinweise für Unionsbürger

EU-Bürger, die in Deutschland leben, haben die Möglichkeit, entweder in ihrem Heimatland oder in Deutschland an den Europawahlen teilzunehmen. Jeder darf jedoch nur einmal wählen. Um in Deutschland wählen zu können, müssen sie sich in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnortgemeinde eintragen lassen. Auf diese Weise erhalten sie automatisch ihre Wahlbenachrichtigung für zukünftige Europawahlen.

EU-Bürger, die bereits 2019 in Deutschland an den Europawahlen teilgenommen haben und hier leben, sind bereits im Wählerverzeichnis ihres Wohnortes eingetragen und müssen keinen erneuten Antrag stellen.

Alle anderen EU-Bürger, die in Deutschland leben, müssen bis spätestens Sonntag, den 19. Mai 2024, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde stellen.

Die Bekanntmachung des Landkreises Leer für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU-Bürger) zur Wahl des Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland finden Sie hier.

Briefwahl möglich

Für die Europawahl am 9. Juni besteht die Option der Briefwahl für jene, die am Wahltag verhindert sind. Die entsprechenden Unterlagen können Wahlberechtigte ab sofort entweder schriftlich, online oder persönlich im Rathaus  beantragen. Zur Beantragung sind der vollständige Name, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift erforderlich. Alternativ können Wahlberechtigte auch die Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und an die Gemeinde zurückschicken.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 7. Juni um 18 Uhr beantragt werden. Damit die Stimme gezählt werden kann, muss der Wahlbrief bis spätestens 18 Uhr am 9. Juni, dem Tag der Europawahl, im Rathaus der Samtgemeinde Jümme eingegangen sein.

Wer den roten Wahlbriefumschlag per Post verschickt, sollte die Postlaufzeit beachten, damit die Unterlagen rechtzeitig eintreffen. Der Postversand ist kostenlos. Wahlberechtigte, die die Unterlagen persönlich im Rathaus abholen, können dort direkt wählen und den verschlossenen Wahlbrief abgeben.

Infos zum Wahlvorstand

Am 09. Juni 2024 steht die Wahl des zehnten eruopäischen Parlaments an. Wir möchten Sie herzlich dazu einladen, sich als Wahlhelfer für die Europawahl zu engagieren. Ihre Unterstützung ist für einen reibungslosen Ablauf der Wahl zum zehnten Europäischen Parlament von entscheidender Bedeutung.

Als Wahlhelfer werden Sie in einem Wahllokal Ihrer Gemeinde eingesetzt. Dort wird ein Wahlvorstand gebildet, der aus maximal sieben Personen besteht und sicherstellt, dass alle Abläufe ordnungsgemäß durchgeführt werden. Der Wahlvorstand setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen, darunter eine Wahlvorsteherin oder ein Wahlvorsteher, eine stellvertretende Wahlvorsteherin oder ein stellvertretender Wahlvorsteher, eine Schriftführerin oder ein Schriftführer, eine stellvertretende Schriftführerin oder ein stellvertretender Schriftführer sowie zwei bis vier Beisitzenden.

Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus:

  • einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher
  • einer stellvertretenden Wahlvorsteherin oder einem stellvertretenden Wahlvorsteher
  • einer Schriftführerin oder einem Schriftführer
  • einer stellvertretenden Schriftführerin oder einem stellvertretenden Schriftführer
  • und 2 - 4 Beisitzenden.

Bei der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wunschaufgabe auszuwählen. Falls Sie unsicher sind, welche Aufgabe am besten zu Ihnen passt, können Sie gerne "alle Tätigkeiten" auswählen. Wir werden dann im Nachgang eine passende Aufgabe für Sie finden und Ihnen alle nötigen Informationen zukommen lassen.

Aufgaben des Wahlvorstandes:

  • Vorbereitung des Wahllokals vor Beginn der Wahlhandlung
  • Überprüfung der Wahlberechtigung und Entscheidungen über die Zulassung oder Zurückweisung von Wählern
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Führung des Wählerverzeichnisses
  • Überwachung der Wahlkabinen zur Gewährleistung des Wahlgeheimnisses
  • Aufsicht über die Wahlurne
  • Ausfüllen der Wahlniederschrift
  • Sortieren der Stimmzettel und Auszählen der Stimmen
  • Entscheidung über die Gültigkeit von Stimmzetteln oder Stimmen
  • Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk
  • Telefonische Übermittlung des Wahlergebnisses an die zentrale Ergebnisaufnahme

Voraussetzungen

  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit
  • Wohnsitz oder dauerhafter Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat

Alle Mitglieder des Wahlvorstands verpflichten sich zur unparteiischen Ausübung ihres Amtes und zur Wahrung der Verschwiegenheit.